Alexis Gula


Schornsteinfegermeisterbetrieb
Gebäudeenergieberater (HWK)
Sachverständiger für Feuchte - und Schimmelprobleme
Zertifizierter Brandschutztechniker

Weiherstr. 10 - 73207 Plochingen
Tel.: 07153 - 28400, Fax.: 07153 - 73680
Email: info@schornsteinfeger-gula.de

Energieausweise



Beratung zur energetischen Sanierung

Sie möchten in naher Zukunft Ihr Gebäude energetisch sanieren und benötigen dabei neutrale Unterstützung bei der Analyse der Bausubstanz und der Haustechnik ? Bei unserer Energieberatung erhalten Sie verschiedene Vorschläge zur energetischen Sanierung in einer Kosten/Nutzen-Aufstellung .

Energieausweis

Sie wollen Ihr Haus verkaufen oder vermieten? Gerne erstelle ich für Sie Ihren individuellen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Bei einem persönlichen Gespräch berate ich Sie neutral, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude geeignet, bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist.


Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Die Auswahl richtet sich nach folgenden gesetzlichen Vorgaben:


alle Neubauten Bedarfsausweis
bestehende Wohngebäude mit bis zu 4 Einheiten Bedarfsausweis
wenn der Bauantrag vor dem 1.11.1977 oder nach dem 31.12.2001gestellt wurde

Verbrauchsausweis
wenn der Bauantrag zwischen dem 1.11.1977 und 31.12.2001 gestellt wurde
bestehende Wohngebäude ab 5 Einheiten Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
bestehende Nichtwohngebäude Bedarfs- oder Verbrauchsausweis



Bedarfsausweis für Wohngebäude
Um den Energieverbrauch des Hauses zu ermitteln, kann neben einer Erfassung des Verbrauchs auch der Energiebedarf des Hauses ermittelt werden. Das Ergebnis wird im sogenannten Bedarfspass dargestellt. Hierzu wird aus allen Kenndaten der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Fenster, Bodenplatte, Keller) sowie der Heizungsanlage der Energiebedarf des Hauses unter Normbedingungen errechnet. Das Nutzerverhalten, was sich im tatsächlichen Verbrauch widerspiegelt, spielt hier keine Rolle. Der Vorteil dieser Methode ist, dass das Gebäude an sich bewertet werden kann und nicht das Nutzerverhalten der Bewohner zu Grunde gelegt wird. Dies setzt allerdings eine umfangreiche Datenerhebung durch einen Fachmann voraus. Jedoch können hier auch gezielte Modernisierungsvorschläge zur energetischen Sanierung gemacht werden.

Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude
Bei Nichtwohngebäuden werden im Vergleich zum Wohngebäude deutlich mehr Gebäudedaten erhoben. So werden neben den Daten der baulichen Hülle und der Heizungsanlage auch die jeweiligen Nutzungen im Gebäude mit berücksichtigt. Auch Lüftungs- und Kühlanlagen, sowie die Beleuchtung des Hauses fließen in den Energieeffizienzwert mit ein. Das Ergebnis wird mit einem fiktiven Referenzgebäude (welches dem heutigen Stand der Technik entspricht) verglichen. Die Erstellung des Bedarfsausweises für bestehende Nichtwohngebäude ist freiwillig. Da alle energierelevanten Daten erfasst werden, können mit ihm jedoch sehr gezielte gemacht werden.

Verbrauchsausweis
Beim Verbrauchsausweis wird die Energieeffizienz eines Gebäudes auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauches ermittelt. Hierzu wird der Energieverbrauch von drei Abrechnungsperioden herangezogen. Diese Methode ist relativ einfach und somit kann der Energieausweis relativ kostengünstig erstellt werden. Auch ein Ortstermin ist nicht unbedingt notwendig. Nachteilig kann sich auswirken, dass das individuelle Nutzerverhalten das Ergebnis stark beeinflusst und keine endgültige Aussage über den energetischen Zustand des Gebäudes getroffen werden kann.


Ab wann brauche ich den Energiepass?

Für Neubauten ist der Energiepass bereits seit 2002 gesetzlich vorgeschrieben. Für Bestandsgebäude wird, sofern der Eigentümer neu vermieten oder verkaufen will, ab 2008 dieser schrittweise eingeführt. Für bestehende Mietverhältnisse besteht keine Verpflichtung.

Nachfolgend die wichtigsten Daten zur Einführung bei bestehenden Wohngebäuden:


Datum Art des Gebäudes
ab 01.07.2008 für Wohngebäude, die bis 1965 fertiggestellt wurden
ab 01.01.2009 für alle übrigen Wohngebäude
ab 01.07.2009 für alle Nichtwohngebäude (öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr müssen den Energiepass gut sichtbar aushängen)



Welche Fördermittel gibt es für mich?

Wieviel hängt davon ab, wie Sie modernisieren wollen und ob die Anträge frühzeitig gestellt wurden, und wo Sie wohnen.
Grundsätzlich gilt:

Je umweltfreundlicher Ihre neue Heizung und je umfassender Ihre Maßnahmen zur CO2 – Minderung ist, desto mehr finanzielle Zuwendungen fließen von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern in Ihre neue Anlage.
Da die Richtlinien permanent aktualisiert und angepasst werden, muss im Einzelfall eine genaue Prüfung stattfinden. Hierbei stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Hier können Sie den Förderberater Sanierung der KfW Bank starten .Darüber hinaus finden Sie noch eine aktuelle und vollständige Übersicht an Förderprogrammen von Bund und Ländern.
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